2007-01-16

Bilderklau - Kavaliersdelikt?

Von sici @ 11:28 [ Sicherheit ]

So ein Webalizer ist für Überraschungen gut. Bin mir gar nicht bewusst, dass meine Fotos auf www.jappy.de (Community Homepage) so erfolgreich sind.

Sie tauchen als Gruss in den verschiedensten Gästebücher auf. Diese Homepage verfügt sogar über ein spezielles Formular für Rechtsverletzung. Jedoch erhielt ich erst nach einer Woche eine Anwort und das auch nur auf meinen Anruf hin. Die einzige Telefonnummer fand ich erst über eine WHOIS-Abfrage. Selbstverständlich unterbinden sie dies und ich soll mich im Wiederholungsfall melden. Das betroffene Foto ist zwar weg, dafür stiess ich auf ein anderes.

Die betroffenen Mitglieder verwenden zwar meinen Link. Wäre also ein Leichtes die Fotos durch ein anderes (fieses??) auszutauschen.

Nun, ich mache mich mal im Internet schlaue, wie ich dem Bilderklau entgegenwirken kann.

TIPP: Schau mal in deinem Webalizer nach, ob du auch so "komische" fremde Links unter "Referrers" findest. Wenn dies Gästebücher betreffen, musst du im entsprechenden Monat die Einträge durchforsten.

Bilderklau im Internet und was ich darüber bis anhin fand:
http://notizen.joergkrusesweb.de/2003_2/bilderklau.html

Natürlich spuckt die Suchmaschine mit den Schlüsselwörtern "eigene bilder blockieren bilderklau" noch etliches mehr raus. Viel Glück!



Kommentare

david - david [at] t-error.ch - http://blog.t-error.ch
2007-01-16 12:02:27

ich hatte das selbe problem im november. allerdings von friendster. http://www.friendster.com

auch so eine comunity seite.

aber nachdem ich ein neues bild im dem text "get your own background" an dieser stelle platzierte, war das bild relativ schnell weg.

sici
2007-01-16 12:42:57

Herzlichen Dank für Deinen Input. Gute Idee!

Etwa im Stil meines Hinweises (fieses Bild anstelle des Originals)? Schwierig wird es die User anzuschreiben, da ohne Registration (fast) nichts geht. Wenn sich die Verantworlichen kooperativ zeigen, fällt einiges leichter von der Hand (oder von der Homepage ;-) ).

Wie es aussieht, muss ich mich noch näher mit dieser Problematik beschäftigen.

david - david [at] t-error.ch - http://blog.t-error.ch
2007-01-17 09:15:08

die user zu kontaktieren gestaltet sich oft relativ schwer, da man sich zuerst registrieren muss und meistens sind sich die benutzer auch gar nicht bewusst, dass sie traffic von anderen "klauen". das bild sieht halt gut aus, also machen wirs rein, warum auf den eigenen server kopieren?

dailytalk - http://www.dailytalk.ch
2007-07-01 17:52:40

Wer Bilder ins Netz stellt und somit öffentlich zugänglich macht, der soll sich nicht über Bilderklau beklagen.

Es gibt technische Möglichkeiten dem Bilderklau entgegenzuwirken jedoch ist sowas meist kontraproduktiv, denn schliesslich trägt der Bilderklau zur weiteren Verbreitung des Bildes bei.

Mein Tipp: Am besten versieht man das Bild mit einem digitalen Wasserzeichen. Damit kann man den Urheber des Bildes feststellen...sofern es nicht ein Dieb war, der das Bild nach dem Klau mit einem Wasserzeichen versehen hat...hahahhaha.

Noch besserer Tipp: 100% Schutz vor Bilderklau erreicht der, der seine Bilder gar nicht erst ins Netz stellt und sie im Save seiner Bank lagert.

dailytalk
2007-07-01 17:53:06

im safe....sorry.

sici
2007-07-02 20:08:33

...naja, save ist hier nicht fehl am Platz gewesen, nicht wahr? ;-)

Logo, keine Pics im Netz - kein Bilderklau! So einfach! ;-)

Sven - service [at] sven-hausdorf.de - http://www.wdee.de
2008-05-30 20:04:55

Bin zufällig auf diesen interessanten beitrag hier gestoßen. Schon seit über 2 jahren bin ich "jappy.de-opfer", es werden ständig Bilder meiner Projekte eingebunden. Auf meine höflichen E-Mails bekam ich jedoch nie eine Antwort. So musste ich leider meinen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen, echt schade, dass man solche sachen nicht einfacher klären kann.

Power - info [at] seodis.de - http://www.seodis.de
2008-10-06 12:34:23

hallo, finde diesen Beitrag auch sehr interessant. Forenbetreiber können ja auch für veröffentlichte Bilder der User haftbar gemacht werden. Für jap py müsste das ja dann auch gültig sein.

Kennt sich da jemand aus bzw. waren Abmahnungen gegen solche Communitys erfolgreich?

Anmerkung: die Schriftgröße für dieses Kommentarfeld ist mal wirklich winzig. kann man ja kaum lesen was man schreibt.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder - schroeder [at] kanzleischroeder-kiel.de - http://www.kanzleischroeder-kiel.de
2009-10-23 23:56:22

Auch dieser Blog zeigt, dass Bilderklau für viele Kreative mehr als nur ein einfaches Ärgernis ist. Mit diesem Artikel würde ich gern Möglichkeiten einer rechtlichen Durchsetzung der Urheberrechte aufzeigen.

Vorgehen bei Bilderklau


Problemstellung

Urheberechtsverletzungen an Werbefotografien im Internet sind ein sehr verbreitetes Übel. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern stellen für die Rechteinhaber wie Fotografen, Agenturen und deren Kunden ein ernsthaftes Problem dar. Die verbreitete Unsitte bei Online-Händlern, aufwändige Werbeaufnahmen ohne Erlaubnis ungefragt und vor allem kostenlos in den eigenen Webshop zu integrieren, kostet Fotografen und Bildagenturen potentielle Aufträge. Aus der Erfahrung bei der Betreuung urheberechtlicher Fälle, bei denen die unrechtmäßige Verwendung von Werbefotos und Werbepräsentationen verfolgt wird, wurde deutlich, dass viele Händler keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigen. Offenbar hat sich die Meinung durchgesetzt, dass man kein Geld für eine Leistung auszugeben braucht, die im Internet ebenso gut gratis zu haben ist. Dieses Phänomen beklagt die Musikindustrie seit Jahren mit Blick auf die illegalen Internettauschbörsen. Sie geht daher konsequent gegen diesen Missstand vor.

Diejenigen Händler, die eigens Werbefotos erstellen lassen, müssen oftmals sehr schnell feststellen, dass ihre Bilder binnen kurzer Zeit von Wettbewerbern unrechtmäßig übernommen werden. Die beabsichtigte Exklusivität des eigenen Angebotes ist schnell dahin. Es bleibt bei solchen Anbietern oft nur der Eindruck, die Konkurrenz auf eigene Kosten mit Werbefotografien versorgt zu haben. Hersteller von Markenprodukten legen meist besonderen Wert auf eine aufwändige Präsentation ihrer Produkte. Die entsprechenden Fotografien sollen dementsprechend auch nur den lizenzierten Händlern zugute kommen. Bedauerlicherweise werden die Werbeaufnahmen jedoch unkontrolliert durch Händler von Grauimporten oder gar Anbieter von Fälschungen übernommen. Der Markenhersteller finanziert so unfreiwillig die Beschädigung seines Markenimages.

Aus diesen Gründen ist jedem Inhaber von Bildrechten zu raten, Urheberrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen.

Immerhin ist eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 105 ff UrhG sogar mit einer Haftstrafe bedroht. Der Gesetzgeber sieht in dem verbreiteten Bilderdiebstahl also alles andere als eine Bagatelle.

Die Rechtsfolgen gibt das Urhebergesetz (UrhG) vor: Ein Urheberrechtsverletzer kann von dem Inhaber der Bildrechte erfolgreich unter anderem auf die Zahlung von Schadensersatz und die zukünftige Unterlassung in Anspruch genommen werden.



Rechtslage

Fotografien genießen stets urheberrechtlichen Schutz gem. § 72 UrhG, ohne dass es auf weitere Voraussetzungen ankommt. Die Verwendung fremder Fotografien ohne entsprechende explizite Erlaubnis des Rechteinhabers ist stets illegal. Eine solche Urheberrechtsverletzung berechtigt den Rechteinhaber, von dem Verletzer zu verlangen, die Verletzung zukünftig zu unterlassen und eine angemessene Straflizenz als Schadensersatz zu zahlen. Rechteinhaber ist entweder der Fotograf selbst oder aber ein Unternehmen oder eine Person, die von dem Fotografen die ausschließlichen Rechte an dem Bildmaterial erhalten hat. Diese Rechtevergabe erfolgt meist durch entsprechende Verträge.

Der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie wird im Rahmen der sog. Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird diejenige Vergütung zugrundegelegt, die der Rechteinhaber von dem Bildnutzer erhalten hätte, wenn beide einen Vertrag über die Nutzung geschlossen hätten. Bei der Berechnung werden die Vergütungsvorschläge der Mittelstandvereinigung für Fotomarketing (MFM) zugrunde gelegt. In der Rechtsprechung sind darüber hinaus gewisse Strafzuschläge anerkannt. Die Lizenzhöhe wird daher durch den Umfang der jeweiligen Bildnutzung im Einzelfall beeinflusst. Praktisch bedeutet dies, dass für die unrechtmäßige Nutzung eines bestimmten Werbefotos im Rahmen eines Webshops oder eines Ebay-Angebotes etwa 150,00 bis 250,00 Euro als Straflizenz an den Rechteinhaber zu zahlen sind. Im Einzelfall konnte RA Schroeder eine Lizenzgebühr von bis zu 1000,00 Euro erstreiten. Dies für die Verwendung eines einzigen Bildes auf der Plattform eBay (Amtsgericht Köln). Verwendet ein Händler mehr als nur ein Bild, was oftmals der Fall ist, erhöht sich in der Regel die Lizenzgebühr.

Der Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung der zukünftigen Nutzung des unerlaubt verwendeten Werbefotos wird erfüllt, indem der Rechtsverletzer entweder außergerichtlich eine Erklärung abgibt, nach der er für jeden Fall der erneuten Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro an den Rechteinhaber zu zahlen verpflichtet ist, oder er wird gerichtlich zur Unterlassung verurteilt, wobei im Fall einer Zuwiderhandlung ein ganz empfindliches Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahre Haft vollstreckt werden.



Rechtliche Vorgehensweise

Der Schadensersatzanspruch und auch der Unterlassungsanspruch werden außergerichtlich im Wege eines Anspruchsschreibens an den Rechtsverletzer geltend gemacht. Der unrechtmäßige Bildnutzer wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der er für jeden Fall, in dem er das Bildmaterial zukünftig nutzt, eine ganz erhebliche Vertragsstrafe verspricht.

Zudem wird er aufgefordert, eine Straflizenz zu zahlen und die Rechtsanwaltskosten auszugleichen, die durch das Tätigwerden meiner Kanzlei entstanden sind.

Die ganz überwiegende Zahl von Urheberrechtsverletzungen wird auf diese Weise außergerichtlich aus der Welt geschafft. Eine außergerichtliche Lösung ist schnell und effektiv. Sie entspricht deshalb auch dem Interesse des Rechteinhabers.

Ein gewisser Teil der Verletzer ist jedoch einer außergerichtlichen Lösung zunächst nicht zugänglich. Hier bietet es sich an, den Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren vorläufig durchzusetzen. Das Gericht entscheidet dann meist innerhalb von einer Woche, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat und dass der Verletzer diese zu unterlassen hat. Nach dieser gerichtlichen Feststellung der Urheberrechtsverletzung kommt es vielfach doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung über die Zahlung des Schadensersatzes und der Anwaltsgebühren.

Der verbleibende Teil der Urheberrechtsverletzungen muss gerichtlich verfolgt werden. Das Prozessrisiko des Mandanten ist dabei als sehr gering einzuschätzen. Eine dokumentierte und belegbare unerlaubte Bildnutzung ist illegal und zieht rechtlich zwingend die aufgezeigten Rechtsfolgen nach sich. Nämlich eine Lizenzzahlung, die Zahlung von Anwaltskosten und die Verurteilung zur zukünftigen Unterlassung. Da Fotografien, wie erwähnt, per se Schutz genießen, sind die Ansprüche dem Grunde nach nicht angreifbar.

Weiterführende Informationen unter
www.kanzleischroeder-kiel.de

vicky - vicky [at] trash-mail.com
2010-02-16 02:48:19

Jetzt habe ich alles gesehen, Anwalt der sich auf Blogs anbiedert um nen Mandanten an Land zu ziehen, scheint nicht sehr ausgelastet zu sein, naja Wirtschaftskrise und so. Keinen Krankenwagen den man verfolgen kann? Falls da einer drin ist der klagen will, gegen Arzt oder oder...

Schreibt dann noch so um Mitternacht, da rauben Probleme wohl den Schlaf (der bei nem Anwalt ja nicht immer der des Gerechten ist).

Bilderklau ist sch... Aber Anwalt der zur Geisterstunde um Mandanten bettelt erweckt nun auch nicht das unbedingte Vertrauen...

Wieso machst du es nicht einfach und setzt ein Wasserzeichen auf die Bilder, oder deine HP, dann kannst damit sogar noch Leute ziehen.

Ganz im Ernst, der Abmahnwahnsinn den wir gerade haben ist doch irre, dazu dann Rechtsverdreher die immer nach Klagewilligen suchen um auch noch schnell mal abzukassieren, am Ende kriegst du nicht viel, der Anwahlt zockt heftig ab aber du hast dann die Feinde auf dem Hals (Stichwort Stalker), was dem Anwalt egal ist, es sei denn du klagst wieder, dann verdient er noch was dran...

Kommentar verfassen

Name
E-Mail
Url
Ihr Kommentar
Anti-Spam Überprüfung (Code ins Eingabefeld übertragen)
Auto-BR (Zeilenumbrüche werden <br>-Tags)